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BayObLG, 13.03.1986 - BReg. 3 Z 13/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 839
- Rpfleger 1986, 295
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09
Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe; …
bb) Im Rahmen des § 18 Abs. 2 HGB a.F. wurde nach herrschender Auffassung bei einer Verwendung von Ortsnamen in substantivischer Form zur Bezeichnung einer Firma diese eher als reine Ortsbezeichnung gesehen, während bei Verwendung des Ortsnamens in attributiver Form damit die Aussage einer besonderer Qualifikation und Leistungsfähigkeit in dem betreffenden Gebiet verbunden wurde (vgl. BGH NJW-RR 1990, 228; OLG Jena Rpfleger 1996, 462; BayObLG NJW-RR 1986, 839). - BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85 Er muß dann aber darlegen, welche Verkehrskreise mit der Firma angesprochen werden sollen und inwiefern die Mitglieder des beschließenden Kollegiums zu diesen Verkehrskreisen gehören ( BayObLGZ 1983, 310 [313]; Senat , Beschl. v. 13.3. 1986 - BReg. 3 Z 13/86; ebenso zu § 3 UWG BGH , NJW 1982, 2255 [2256]).